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EWärmeG in Baden-Württemberg

Ab 1. Januar 2010 ist bei Altbau-Sanierung im Gebäudebestand ein anteiliger Einsatz erneuerbarer Energien von 10 % Pflicht.

Die Anforderungen des EwärmeG:

Als erstes Bundesland hat Baden-Württemberg zum 1. Januar 2010 das „Erneuerbare-Wärme-Gesetz“ für bestehende Gebäude eingeführt. Damit werden die fossilen Energien Öl und Gas geschont und der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung verdoppelt.
Das heißt für Sie: Bei der Modernisierung der Heizung muss ab sofort 10% der Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugt werden.

Bei der Modernisierung der Heizungsanlage mit Öl- oder Gas-Brennwerttechnik muss eine Solaranlage mit mindestens einer Netto-Kollektorfläche von 0,04 m² pro m² Wohnfläche zur Warmwasserbereitung oder zur Heizungsunterstützung ergänzt werden.

Pelletkessel oder Scheitholzkessel erfüllen die Anforderungen ohne weitere Maßnahmen.

Wärmepumpen mit einer Jahresarbeitszahl größer 3,5 erfüllen ebenfalls die Anforderungen. Die Jahresarbeitszahl ist das Verhältnis von gewonnener Heizenergie zu eingesetzter elektrischer Energie.